AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Berlin Plak ist nicht verpflichtet bei Auftragserteilung Standortlisten der Plakatflächen auszuhändigen. Bei einer Mietflächenplakatierung wird Berlin Plak eine Liste der Standorte nur nach ausdrücklicher Bestellung dieser aushändigen.

(2) Der Auftraggeber kann eine nach seiner Ansicht nicht ordnungsgemäße Plakatierung nur während der vereinbarten Aushangszeit rügen. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Plakatierung ausgeschlossen.

(3) Die Stornierung eines Auftrages kann bis zu 7 Tage vor Auftragsbeginn erfolgen. Sollte ein Auftrag nach Ablauf dieser Frist storniert werden, verpflichtet sich der der Auftraggeber 50% der fälligen Rechnungssumme an Berlin Plak zu zahlen.

(4) Alle Aufträge werden gegen Vorkasse ausgeführt. Berlin Plak ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen bzw. zu unterbrechen, ohne daß dem Auftraggeber deswegen ein Rücktrittsrecht zusteht.

(5) Für Auftragsabwicklungen, bei denen Berlin Plak ausschließlich als vermittelnde Agentur auftritt, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, welches den Auftrag ausführt.

(6) Berlin Plak ist nicht verpflichtet, eine Fotodokumentation der Verteilung der Werbemittel zu erstellen, sollte dies nicht ausdrücklich vereinbart worden sein. Eine Fotodokumentation wird Beispielfotos der verteilten Werbemittel beinhalten, jedoch werden diese nicht 100% der Verteilung dokumentieren.

(7) Berlin Plak ist nicht für etwaige Fehler beim Druck der Dateien haftbar, es sei denn der Auftraggeber beauftragt Berlin Plak ebenfalls mit der Aufarbeitung der von ihm zur Verfügung gestellten Dateien für einen ordnungsgemäßen Druck im geforderten Format.